Mrz
15
2010

Auswirkungen vom BGH Urteil Preissuchmaschinen

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Also langweilig wird es ja nun wahrlich nicht für die Onlinehändler. Da haben sich schon alle auf die aktuellen Gesetze eingerichtet und nun gilt es die nächste Hürde zu nehmen. Was bedeutet das eigentlich für die Händler und die Kunden?

Das aktuelle BGH Urteil vom Freitag ist ein Urteil was nicht typischer sein kann. So hat in diesem Fall ein Onlinehändler für Elektronik seine Angebote auch bei einer Preissuchmaschine gelistet. In diesem Fall war es Idealo, hätte aber auch jede andere Suchmaschine für Preise sein können. Hier ging es um ein Angebot für eine Espressomaschine, die auf der Preissuchmaschine einen anderen Preis auswarf als auf dem verlinkten Angebot des Händlers. Dort war die Espressomaschine nämlich im Preis angepasst worden und deutlich teurer.

Das hat anscheinend Media Markt verärgert, denn so tauchten die eigenen Angebote unter ferner Liefen um einiges weiter unten auf. Also wurde eine Klage eingereicht und bis zum Bundesgerichtshof weiter verfolgt. Das Ergebnis ist dann das Urteil vom Freitag. Nun hat also jeder Onlinehändler die Aufgabe, seine Angebote auf sämtlichen Portalen analog zu der eigenen Homepage zu halten. Das wird die Händler sicherlich weniger freuen, dafür aber ein paar gelangweilte die Anwälte umso mehr.

Für den Betreiber eines Onlineshops bedeutet dieses Urteil in erster Linie natürlich Transparenz. Es wird sicherlich nicht wenige Onlineshops gegeben haben die ihre Angebote auf den Preisportalen absichtlich aus Versehen mit einem falschen Preis angeboten haben. Diese Angebote wird es ab jetzt dann kaum noch geben, wobei mich diese Art der Besucheranlockung sowieso verwundert. Was nützt einem schon ein Besucher, der auf der Landingpage einen falschen Preis auswirft? Der wird sicher erst einmal stark verärgert sein und kaum zu einem Käufer werden.

Zusätzlich bedeutet das für einen Onlineshop natürlich noch ein gewisser Mehraufwand. Die meisten Betreiber füttern die Preisvergleiche mit CSV Dateien, die automatisch zu einer bestimmten Uhrzeit abgerufen werden. Wird tagsüber jetzt mal ein Preis aktualisiert, dann bedeutet es gleichzeitig den in allen Portalen zu aktualisieren. Besser gesagt muß man das sogar bei den Preisvergleichen vorher machen bevor es im eigenen Onlineshop aktuell ist. Der Preisvergleich braucht nämlich schon manchmal ein paar Stunden um die Preise zu aktualisieren. Wie das Ganze dann technisch umzusetzen sein soll, wurde in dem Urteil natürlich nicht erläutert. Da sind sicherlich noch einige Hürden zu nehmen.

Für den potentiellen Kunden bedeutet dieses Urteil schon mal eine Zeitersparnis, schliesslich sollte man eben gleich zu dem Angebot kommen wo man auch hin wollte. Zusätzlich werden die Preissuchmaschinen in Zukunft sicherlich noch ein wenig beliebter werden. Wer wurde nicht schon mal enttäuscht indem er auf ein veraltetes Angebot geschickt wurde.

Insgesamt halte ich das Urteil für eine logische Konsequenz und im Sinne des Verbrauchers auch für richtig. Für den Onlinehandel wird es aber noch einiges an Arbeit und Ärger bedeuten.

Was haltet Ihr denn von dem Urteil?

Rock on…

Auswirkungen vom BGH Urteil Preissuchmaschinen


Montag, März 15th, 2010, 11:16


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