22
2010
Wie Onlineshops Kunden beim Preisvergleich täuschen
Nach dem frischen Urteil vom Bundesgerichtshof hatte ich bei meinem Test eigentlich etwas anderes erwartet. Jetzt halten die Onlineshops zwar ihre Preise aktuell, dafür wird der Kunde aber mit anderen Mitteln getäuscht.
Laut dem BGH Urteil müssen die Preise in den Preissuchmaschinen identisch mit den im Shop angebotenen Preisen sein. Nachdem das bekannt wurde, haben natürlich längst alle Preissuchmaschinen reagiert und fügen den Ergebnissen das letzte Aktualisierungsdatum hinzu. Alles ganz wundervoll und im Sinne des Verbrauchers. Nur nützt das natürlich wenig, wenn es immer wieder ein paar Onlineshops gibt, die mit falschen Angaben ihre Platzierung beeinflussen. Anscheinend wird jetzt nach cleveren Methoden anderen Möglichkeiten gesucht um im Listing ganz oben zu stehen.
Ein sehr schönes Beispiel liefert uns Klingel. Gibt man als Suchbegriff z.B. Dampfbesen Premium ein, dann erscheint folgendes Ergebnis.
Das Bild ist natürlich nur ein Ausschnitt, zeigt aber an, dass dem potentiellen Kunden offensichtlich ein Dampfbesen für EUR 14.99 angeboten wird. Der Schnäppchenjäger wird jetzt sicherlich sofort auf das Angebot klicken und gelangt zu folgendem Deeplink.
Hier könnte der Kunde immer noch das Gefühl haben er würde das gesuchte Produkt für EUR 14.99 bestellen können. Diese Produktseite hat allerdings ein Pull-Down-Menü und das angebotene Produkt ist eben nicht der Dampfbesen, sondern die dazu bestellbaren Ersatztücher. Wählt man jetzt den Dampfbesen aus, den man ja eigentlich haben wollte, dann erscheint das richtige Ergebnis.
Jetzt stellen sich mir natürlich einige Fragen. Da ich davon ausgehe, dass man diese Lösung bei Klingel nicht aus Versehen so gewählt hat, frage ich mich wo der Sinn dieser Aktion liegt. Lassen sich einige Kunden wirklich dazu hinreissen und bestellen dieses Produkt trotzdem? Ich meine normalerweise hat man als Kunde doch kein gutes Gefühl dabei, oder? Erlaubt ist diese Lösung wahrscheinlich sogar, schliesslich gelangt der Kunde ja zum richtigen Preis. Er muss dazu ja nur noch das Pulldown Menü bedienen. Ob das nun rechtlich einwandfrei ist, müssen eh andere entscheiden. Für eine Kundenbeziehung kann ich mir allerdings kaum vorstellen, dass es hilfreich sein wird.
Da man in Onlineshops natürlich gerne versucht die Kosten niedrig zu halten, verfährt man mit einem weiteren Onlineshop natürlich genauso. Hier bietet der Onlineshop Wenz.de identische Ergebnisse wie der Shop aus dem selben Hause.
Beim Aufruf des verlinkten Angebots gelangt man dann auf die folgende Produktseite.
Auch hier ist erst einmal die Bildauswahl falsch irreführend. Wer denkt schon bei dieser Präsentation, dass es sich hier um ein paar Tücher handelt? Nach der richtigen Auswahl im Pulldown Menü gelangt man dann zum richtigen Preis.
Was haltet Ihr denn von dieser Aktion? Alles ganz normal im Kampf um Besucher oder doch eher der ganz falsche Ansatz?
Rock on…
Wie Onlineshops Kunden beim Preisvergleich täuschen
Montag, März 22nd, 2010, 11:00Ähnliche Artikel
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Ein Artikel von










[...] Wie Onlineshops Kunden beim Preisvergleich täuschen [...]
Hallo Stefan,
vielen Dank für dieses Posting – wir kümmern uns darum und haben diese Angebote direkt aus dem Listing genommen.
Natürlich sind solche Darstellungen nicht in unserem Sinne..
Gruss,
Robert
PS: Eine direkte Info parallel an uns via Mail und wir hätten noch schneller reagiert
Das ist ganz klar Irreführung des Verbraucher bzw. gem. UWG abmahnwürdig. Dass sich anscheinend auch große Anbieter zu so etwas hinreissen lassen, ist mehr als peinlich.
Initiative Preissuchmaschine
Hmm, ich möchte mal die Gegenseite vertreten und hier Klingel vorerst den ‘Benefit of the Doubt’ gewähren.
Ich sehe zuerst einen Modellierungsfehler, denn hier wird als Variante verkauft, was eigentlich ein Stück Zubehör ist. Alles andere kommt dann automatisch zustande. Das Export-Skript für die Preissuchmaschinen sucht die günstigste Variante (die hier keine ist) heraus, und diese wird für den Export verlinkt.
Diesen Fehler habe ich schon mehrfach in Shops gesehen, die ich betreue, und oft steckte kein böser Wille dahinter. Entweder war dann ein Verständnis- oder Flüchtigkeitsfehler unterlaufen, oder es wurde die Not zur Tugend gemacht, weil das Shopsystem keine bessere Möglichkeit bietet.
So wie es jetzt ist, ist es ganz klar irreführend, auch wenn es vielleicht nicht intendiert war. Da muss Klingel nachbessern.
wenn sie das nicht tun, bekräftigt das natürlich den Verdacht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
FF
Auch ich stelle mir natürlich die Frage ob es nun Absicht ist oder nicht. Ich erwarte allerdings auch, dass solche Dinge gerade bei solchen großen Anbietern nicht vorkommen. Fehler passieren überall, das ist nun mal menschlich. Nur beheben muß man sie dann dementsprechend auch. Aber ich denke genau das wird jetzt sicher schnell passieren.